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   OLG Koblenz, 25.01.2007 - 6 U 326/06   

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https://dejure.org/2007,24026
OLG Koblenz, 25.01.2007 - 6 U 326/06 (https://dejure.org/2007,24026)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.01.2007 - 6 U 326/06 (https://dejure.org/2007,24026)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 6 U 326/06 (https://dejure.org/2007,24026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensminderungspflicht des Auftragnehmers im selbständigen Beweisverfahren; Obliegenheit zur Beseitigung von Mängeln vor Eingang des abschließenden Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensminderungspflicht des Auftragnehmers im selbständigen Beweisverfahren; Obliegenheit zur Beseitigung von Mängeln vor Eingang des abschließenden Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Mietausfall für die Dauer des Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Mietausfall für die Dauer des Beweisverfahrens? (IMR 2009, 447)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Mietausfall: Höhe des Mietzinses, Erstattungsfähigkeit von Betriebskosten, Stromkosten und Grundsteuer? (IBR 2009, 650)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 102
  • BauR 2010, 104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1995 - VII ZR 14/94

    Anspruch des Bauherrn auf Ersatz von mangelbedingtem Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2007 - 6 U 326/06
    Zwar ist ein Bauherr grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH, BauR 1974, 205, 206 = WM 1974, 200, 201; BauR 1995, 692 = NJW-RR 1995, 1169 ).
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71

    Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2007 - 6 U 326/06
    Zwar ist ein Bauherr grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH, BauR 1974, 205, 206 = WM 1974, 200, 201; BauR 1995, 692 = NJW-RR 1995, 1169 ).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Der Besteller hat grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, ob er die Nachbesserung durch den Auftragnehmer durchführen lassen will oder nach erfolgloser Fristsetzung ggf. mit Ablehnungsandrohung durch einen Dritten (OLG Koblenz BauR 2010, 104, 106).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 215/14

    Schadensersatz wegen Erosionsschäden nach starken Regenfällen; Fehlerhafte

    Auch ist der Auftraggeber gem. § 254 Abs. 2 BGB grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Mängeln zu bemühen, insbesondere wenn er wegen Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH BauR 1995, S. 692; WM 1974, S. 200; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011, Az. 7 U 62/10; zitiert nach juris; OLG Koblenz BauR 2010, S. 104; OLG Köln BauR 2001, S. 1271; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Kommentar, Neubearbeitung 2014, § 634, Rn. 136).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10

    Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst Miete für Ersatzwohnung!

    aa) Zwar ist ein Bauherr grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH, NJW-RR 1995, 1169 f., juris Tz. 9; BauR 1974, 205, 206; OLG Koblenz, BauR 2010, 104 ff., juris Tz. 18).
  • LG Flensburg, 11.05.2018 - 8 O 138/16

    Mangelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme bei drohendem Pachtausfallschaden

    (1.2) Die Klägerin war auch nicht verpflichtet, vor Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens den Mangel zu beseitigen, um der Pachtminderung ihre Grundlage zu entziehen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2007, 6 U 326/06, Rn. 18 ff.).
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